
Describe your image

Describe your image

Describe your image

Describe your image

Describe your image

Describe your image

Describe your image

Describe your image
tia vita kommt aus dem Rätoromanischen und heisst «Dein Leben». Unsere Non-Profit-Organisation setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Leben ein, insbesondere im Fall einer Urteilsunfähigkeit.
tia vita kommt aus dem Rätoromanischen und heisst «Dein Leben». Unsere Non-Profit-Organisation setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Leben ein, insbesondere im Fall einer Urteilsunfähigkeit.
tia vita kommt aus dem Rätoromanischen und heisst «Dein Leben». Unsere Non-Profit-Organisation setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Leben ein, insbesondere im Fall einer Urteilsunfähigkeit.
tia vita kommt aus dem Rätoromanischen und heisst «Dein Leben». Unsere Non-Profit-Organisation setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Leben ein, insbesondere im Fall einer Urteilsunfähigkeit.
tia vita kommt aus dem Rätoromanischen und heisst «Dein Leben». Unsere Non-Profit-Organisation setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Leben ein, insbesondere im Fall einer Urteilsunfähigkeit.
tia vita kommt aus dem Rätoromanischen und heisst «Dein Leben». Unsere Non-Profit-Organisation setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Leben ein, insbesondere im Fall einer Urteilsunfähigkeit.
tia vita kommt aus dem Rätoromanischen und heisst «Dein Leben». Unsere Non-Profit-Organisation setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Leben ein, insbesondere im Fall einer Urteilsunfähigkeit.





VORSORGEAUFTRAG
Sie bestimmen im Voraus in einem schriftlichen Vorsorgeauftrag, wer im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit (Unfall, Krankheit) Ihre Personen- und Vermögenssorge sowie Rechtsvertretung übernehmen soll.
Eine solche Vorsorgeregelung empfehlen wir für alle Erwachsenen, ob alleinstehend, verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft lebend.
Als Mitglied können Sie tiavita vorsoge in Ihrem Vorsorgeauftrag als Vertrauenspartnerin (Allein- oder Ersatzbeauftragte) für Ihre Personen- und Vermögenssorge sowie Rechtsvertretung einsetzen. Mehr erfahren
Bei tiavita erhalten Sie ein Merkblatt und eine Mustervorlage per E-Mail zugestellt.
MITGLIEDER
Kostenlos
NICHT-MITGLIEDER
Fr. 50.- (Vorauszahlung)
PATIENTENVERFÜGUNG
Sie können im Voraus in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen Sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit zustimmen.
Sie können auch eine Person (sowie eine Ersatzperson) bestimmen, die im Notfall mit den Ärzten die medizinischen Massnahmen bespricht und gemäss Ihren Anordnungen für Sie entscheidet.
Bei tiavita erhalten Sie ein Merkblatt und eine Mustervorlage per E-Mail zugestellt.
MITGLIEDER
Kostenlos
NICHT-MITGLIEDER
Fr. 20.- (Vorauszahlung)
TESTAMENT
Sie bestimmen im Voraus in einem handschriftlichen oder öffentlich beurkundeten Testament Ihren letzten Willen. tiavita informiert und beratet Sie.
Kurzberatung
Umfassende Beratung

FALLBEISPIELE
DANIELA S.
39-JÄHRIG | LEDIG
Die vermögende Geschäftsfrau erleidet schwere Hirnverletzungen infolge eines Verkehrsunfalles. Ihr beste Freundin darf ihre persönliche Vorsorge nicht übernehmen, stattdessen erledigt ein Beistand diese Aufgaben von Amtes wegen.
MAX A. & SABINE K.
RENTNER
Der Arzt Max A. und die Architektin Sabine K., beides Rentner, leben seit über 25 Jahren im Haus des vermögenden Max. Er ist verwitwet und hat vier erwachsene Kinder. Wegen einer kleineren Infektion muss der inzwischen an Demenz erkrankte Max, zur Behandlung ins Spital. Seine Kinder machen gegenüber der KESB zu Unrecht (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) geltend, ihr Vater werde schlecht betreut. Leider hatte er keinen Vorsorgeauftrag. Während des längeren Rechtsstreits um die Beistandschaft, muss Max im Pflegeheim wohnen und darf nicht nach Hause. Er ist sehr unglücklich und stirbt bald darauf. Sabine muss sofort das Haus verlassen, da Max zu Lebzeiten weder ein Testament, noch ein Erbvertrag verfasst hatte.
JARA & PAUL S.
VERHEIRATET
Jara und Paul S. sind seit 15 Jahren verheiratet und haben zwei schulpflichtige Kinder, die von Jara betreut werden. Wegen eines Arbeitsunfalles erleidet Paul eine schwere Hirnschädigung und ist pflegebedürftig. Zum Glück hatte er eine Patientenverfügung. Kurze Zeit später muss Jara das gemeinsame Haus verkaufen. Ohne Vorsorgeauftrag muss sie zuerst die behördliche Zustimmung (KESB) in einem langwierigen Verfahren einholen.