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tia vita kommt aus dem Rätoromanischen und heisst «Dein Leben». Unsere Non-Profit-Organisation setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Leben ein, insbesondere im Fall einer Urteilsunfähigkeit.
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tia vita kommt aus dem Rätoromanischen und heisst «Dein Leben». Unsere Non-Profit-Organisation setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Leben ein, insbesondere im Fall einer Urteilsunfähigkeit.
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UNSER EINSATZ
tiavita informiert und berät im Bereich des Vorsorge- und Patientenrechts sowie der Nachlassplanung (Erbvertrag, Testament) und Vollmachtregelung. Die Beratungen werden von Fachpersonen durchgeführt und basieren auf den Werten unserer NPO - vertrauensvoll, integer und transparent.
KURZBERATUNG
Unsere NPO offeriert eine Kurzberatung in folgenden Themen:
Vorsorge- und Nachlassplanung
Vertrags- und Immobilienrecht
Vollmachtregelung
Die Kurzberatung wird von Fachpersonen in Meilen oder auf Wunsch digital durchgeführt. Es werden keine telefonischen Beratungen durchgeführt. tiavita Mitglieder profitieren von Sonderkonditionen.
MITGLIEDER
Fr. 100.- (Barbezahlung)
Einmal jährlich, 60 Minuten
NICHT-MITGLIEDER
Fr. 150.- (Barbezahlung)
Einmal jährlich, 60 Minuten
UMFASSENDE RECHTSBERATUNG
Unsere NPO offeriert Ihren Mitgliedern umfassende Beratungen durch tiavita vorsorge zu Sonderkonditionen (Fr. 230.- jährliche Erstberatung, Fr. 250.- zusätzliche Beratung). Die Beratung umfasst Themen des Vorsorge- und Patientenrechts, der Nachlassplanung sowie des Vertrags- und Immobilienrechts.
Der Fokus liegt in der lösungsorientierten Beratung und Prävention von Rechtsrisiken. Vorsorgeverträge müssen formell und materiell (inhaltlich) korrekt sein, damit die KESB diese validiert. Nachlassplanungen sollen stets Rechtsstreitigkeiten vorweg nehmen.
Die Rechtsberatung wird persönlich von Fachpersonen in Meilen oder auf Wunsch digital durchgeführt. Es werden keine telefonischen Beratungen durchgeführt.