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UNSER EINSATZ

UNSER EINSATZ

Jeder Mensch soll für sich entscheiden können, was er will und was er nicht will.

Eine unverhoffte Urteilsunfähigkeit (vorübergehend oder dauerhaft) oder ein abruptes Lebensende (Unfall oder Krankheit) kann jeden Erwachsenen treffen. Zum Selbstbestimmungsrecht jeder erwachsenen Person gehört die Vorsorge- und Nachlassplanung.

Unsere Non-Profit-Organisation steht Ihnen mit kompetenten Informationen und persönlicher Beratung zur Seite, wenn:

Sie in Ihrem Leben selbst bestimmen möchten.


Sie selbst regeln wollen, wer Ihre Vorsorge übernehmen soll.

Sie auf jeden Fall eine Beistandschaft ausschliessen möchten.

Sie Ihr Patientenrecht und Ihre Nachlassplanung frühzeitig regeln wollen.

Sie trotz Unfall oder Krankheit und einer damit einhergehenden vorübergehenden oder dauerhaften Urteilsunfähigkeit wünschen, dass Ihr eigener Wille respektiert wird.

Unsere Organisation übernimmt keine Vorsorgeaufträge, wir vermitteln auf Wunsch geeignete Kontakte.

FALLBEISPIELE

FALLBEISPIELE

DANIELA S.

39-JÄHRIG | LEDIG 

Die vermögende Geschäftsfrau erleidet schwere Hirnverletzungen infolge eines Verkehrsunfalles. Ihr beste Freundin darf ihre persönliche Vorsorge nicht übernehmen, stattdessen erledigt ein Beistand diese Aufgaben von Amtes wegen.
VORSORGEAUFTRAG
PATIENTENVERFÜGUNG

VORSORGEAUFTRAG

Sie bestimmen im Voraus in einem schriftlichen Vorsorgeauftrag, wer im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit (Unfall, Krankheit) Ihre Personen- und Vermögenssorge sowie Rechtsvertretung übernehmen soll.

Eine solche Vorsorgeregelung empfehlen wir für alle Erwachsenen, ob alleinstehend, verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft lebend. 

tia vita ist auch behilflich bei der Vermittlung eines Vertrauenspartners für Ihre Vermögensverwaltung und Rechtsvertretung sowie Personenfürsorge.  

Bei tia vita erhalten Sie ein Merkblatt und eine Mustervorlage per E-Mail zugestellt.

MITGLIEDER

Kostenlos

NICHT-MITGLIEDER

Fr. 50.- (Vorauszahlung)

PATIENTENVERFÜGUNG

Sie können im Voraus in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen Sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit zustimmen. 

Sie können auch eine Person (sowie eine Ersatzperson) bestimmen, die im Notfall mit den Ärzten die medizinischen Massnahmen bespricht und gemäss Ihren Anordnungen für Sie entscheidet.

Bei tia vita erhalten Sie ein Merkblatt und eine Mustervorlage per E-Mail zugestellt.

MITGLIEDER

Kostenlos

NICHT-MITGLIEDER

Fr. 20.- (Vorauszahlung)

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