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ORGANISATION

TIAVITA VORSORGE – SELBSTBESTIMMUNG IM LEBEN, STATT FREMDBESTIMMUNG

ORGANISATION

tiavita vorsorge ist ein unabhängiges Unternehmen (in der Form eines Vereins) mit Sitz in Meilen. Als Kooperationspartnerin ist sie Teil der tiavita Organisation mit denselben Werten und Zielen - Selbstbestimmung im Leben, statt Fremdbestimmung.

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Die Statuten können Sie hier herunterladen.

tiavita vorsorge hält sich stets an Recht und Gesetz sowie an die Grundwerte der Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit. Für tiavita Mitglieder sind wir eine vertrauensvolle und verlässliche Partnerin.

ORGANISATION

tiavita 
Selbstbestimmung im Leben

(Gemeinnütziger Verein - NPO)

KOOPERATIONSPARTNERIN

tiavita Vorsorge
Selbstbestimmung im Leben,
statt Fremdbestimmung

ANGEBOT 

tiavita Vorsorge:

 

übernimmt Vorsorgeaufträge von tiavita Mitgliedern bei Urteilsunfähigkeit, falls sie allein sind, ihre Angehörige und Freunde entlasten wollen oder die beauftragten Personen aus persönlichen Gründen (z.B. Abwesenheit, Unfall, Krankheit etc.) nicht in der Lage sind bzw. die KESB sie ablehnt.

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garantiert urteilsunfähigen ​tiavita Mitgliedern ihr Selbstbestimmungsrecht bei entsprechender Beauftragung

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verhindert als Institution jegliche Fremdbestimmung von urteilsunfähigen ​tiavita Mitgliedern, insbesondere durch eine behördliche Beistandschaft (Anordnung der

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB))

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orientiert sich einzig und allein am Willen und Wunsch der urteilsunfähigen tiavita Mitgliedern ohne Interessenkollision

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erbringt für tiavita Mitglieder professionelle und umfassende Rechtsberatung zu Sonderkonditionen: Jährliche Erstberatung Fr. 230.--/Std., weitere Beratung Fr. 250.--/Std.

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gewährleistet eine unabhängige, sorgfältige Auftragserfüllung (nach den Regeln des Schweizer Obligationenrechtes) in Kooperation mit professionellen Partnern

DER VORSORGEAUFTRAG UND DIE VIER PHASEN

PHASEN

WER | WAS

BESCHRIEB

1. Errichtung

Auftraggeber

tiavita Mitglieder können tiavita Vorsorge im Vorsorgeauftrag beauftragen.
 

Jede Person jeden Alters kann ihren Willen und Wunsch im Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit festhalten. 

2. Validierung (Abklärungsverfahren)

KESB 

(Kindes- und

Erwachsenen-schutzbehörde) 

Die Behörde validiert bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit (=Vorsorgefall) jeden Vorsorgeauftrag.

 

Formelle und inhaltlich Prüfung auf die Eignung der beauftragte(n) Person(en): Alter, Gesundheit, Befähigung

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Als professionelle Institution erfüllt tiavita Vorsorge alle von der KESB geprüften formellen und inhaltlichen Voraussetzungen.

3. Umsetzung

Vorsorgebeauftragte

Personensorge, Vermögenssorge und Rechtsvertretung des urteilsunfähigen tiavita Mitgliedes übernimmt tiavita Vorsorge gemeinsam mit Kooperationspartnern.

4. Beendigung

Urteilsfähigkeit, Tod

Die Urteilsfähigkeit wird nach einem Unfall oder einer Krankheit wiedererlangt. 

Die Informationstabelle können Sie hier herunterladen.

ANGEBOT
EINSATZ DER KESB

EINSATZ DER KESB

(Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde):

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Die KESB kommt mit Eintritt der Urteilsunfähigkeit von Gesetzes wegen zum Einsatz: 

Jeder Vorsorgeauftrag von urteilsunfähigen Personen wird von der KESB überprüft. Beauftragte Personen können aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden. Möglich ist auch, dass eine beauftragte Person den Auftrag nicht annimmt. Diese Risiken gilt es zu beachten und frühzeitig auszuschliessen.

DER VORSORGEAUFTRAG FÜR DEN ERNSTFALL – DIE ROLLE DER KESB

Wichtiger Hinweis: 
Das Validierungsverfahren (Abklärungsverfahren) des Vorsorgeauftrages durch die KESB kann unter Umstände mehrere Monate dauern. Während dieser Zeit ist nicht klar, wer die urteilsunfähige Person vertreten darf. Das Vermögen der urteilsfähigen Person kann deshalb Schaden nehmen.

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Die Informationsgrafik können Sie hier herunterladen.

AUFTRAG UND KONTROLLSTELLE

AUFTRAG UND KONTROLLSTELLE

tiavita vorsorge übernimmt Vorsorgeaufträge, sofern eine Person im Zeitpunkt des Eintritts der Urteilsunfähigkeit Mitglied bei tiavita – Selbstbestimmung im Leben- (NPO) und eine Deckung der Kosten möglich ist. In Härtefällen entscheidet der Vorstand über die Kostenregelung.

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Der Auftrag umfasst die sorgfältige Auftragserfüllung nach dem Willen des Mitglieds und den gesetzlichen Regeln. Bei einer Beauftragung übernimmt tiavita vorsorge die Personensorge, Vermögenssorge und Rechtsvertretung des urteilsunfähigen tiavita Mitglieds, zusammen mit professionellen Kooperationspartnern. Eine partielle Übernahme von Aufgaben, z.B. Vermögenssorge und Rechtsvertretung, ist ebenfalls möglich.

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Die KESB fungiert von Gesetzes wegen gegenüber allen Vorsorgebeauftragten als Kontrollorgan, also auch gegenüber tiavita vorsorge.

VORSORGEBEAUFTRAGUNG – KONTROLLFUNKTION

Die KESB fungiert gegenüber allen Vorsorgebeauftragen als Kontrollstelle, also auch gegenüber tiavita vorsorge.

 

Die KESB  kann von Amtes wegen oder auf Antrag entsprechende Massnahmen treffen, wie z.B. die Weisung erteilen, ein Inventar, periodische Rechnungsablage oder Berichterstattung zu erstellen. Bei Gefährdung der urteilsunfähigen Person, ist die KESB auch befugt, ein Vorsorgeauftrag ganz oder teilweise zu entziehen.

AUSSCHLUSS FREMDBESTIMMUNG

RISIKOAUSSCHLUSS EINER FREMDBESTIMMUNG

Selbstbestimmung im Leben

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Mögliche Risikofaktoren: Covid-19, Unfall, Krankheit, Demenz

tiavita Mitgliedschaft

Vorsorgeauftrag

Beistandschaft-Risiko: 100% ausschliessen

Vorsorgebeauftragte Personen einsetzen:

· Partner und/oder Kinder und/oder Freunde

· tiavita vorsorge als Ersatz- oder Alleinbeauftragte

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Mit der Beauftragung von tiavita Vorsorge ist eine behördliche Beistandschaft ausgeschlossen.

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Variante 1: tiavita Vorsorge übernimmt die umfassende Vorsorge

(Personen-, Vermögenssorge und Rechtsvertretung) 

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Variante 2: tiavita Vorsorge übernimmt einzelne Aufgaben, z.B. die Vermögenssorge und Rechtsvertretung und die Personensorge übernehmen Angehörige. 

KOSTEN

KOSTEN

Der Mitgliederbeitrag von tiavita umfasst den Grundbetrag für die Vorsorgebeauftragung. Die konkrete Aufgabenerfüllung im Vorsorgefall (Urteilsunfähigkeit) wird als Pauschale oder nach Zeitaufwand berechnet.

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Im Vorsorgefall orientiert sich tiavita Vorsorge an der kantonalen Verordnung (ZH) und

an den Richtlinien der Stadt Zürich für die Entschädigung von Beistandschaften, jedoch mit einer Kostenbegrenzung für Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte bei maximal CHF 295.-- /Std., anstatt CHF 360.-- 

TIAVITA ORGANISATION – DIE KOSTENSTRUKTUR

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*tiavita Vorsorge orientiert sich für die Dienstleistungserbringung an die kantonale Verordnung (ESBV) Kt. ZH sowie Richtlinie der Stadt Zürich, limitiert jedoch die Kosten für Rechtsanwälte. 

Die Informationsgrafik können Sie hier herunterladen.

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