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TIA VITA
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SELBSTBESTIMMUNG IM LEBEN 

tia vita kommt aus dem Rätoromanischen und heisst «Dein Leben». Unsere Non-Profit-Organisation (NPO) setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht des Menschen ein. Wir informieren, beraten und unterstützen unsere Mitglieder bei der Durchsetzung ihres eigenen Willens.

tia vita ist Kooperationspartnerin in Selbstbestimmungsthemen und fördert gleichgesinnte Projekte.

SELBSTBESTIMMUNGSRECHT

Eine unverhoffte Urteilsunfähigkeit (vorübergehend oder dauerhaft) oder ein abruptes Lebensende (Unfall oder Krankheit) kann jeden Erwachsenen treffen. Zum Selbstbestimmungsrecht jeder erwachsenen Person gehört die Vorsorge- und Nachlassplanung.

Tierwelt
UNSER EINSATZ

UNSER EINSATZ

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Unsere Non-Profit-Organisation setzt sich dafür ein, dass erwachsene Menschen ihre Vorsorge- und Nachlassplanung selbst bestimmen.

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Mitglieder erhalten kostenlos ein Merkblatt, einen einfachen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung. tia vita engagiert sich dafür, dass Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen ihrer Mitglieder respektiert und umgesetzt werden, falls Angehörige oder Vertrauenspersonen Hilfe benötigen. Unsere Non-Profit-Organisation informiert, berät persönlich und unterstützt im Bereich der Vorsorge- und Nachlassplanung sowie des Patientenrechts. 

UNSER ENGAGEMENT

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Im Rahmen ihrer Zweckbestimmung engagiert sich unsere Non-Profit-Organisation für weitere Projekte wie das Organisieren von Veranstaltungen und Vorträgen.

UNSERE IDEE

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Die Idee zur Gründung unserer Non-Profit-Organisation entstand bereits vor einigen Jahren, als eines unserer Vorstandsmitglieder Mandate zu beraten hatte, in denen keine Vorsorge- oder Nachlassplanung gemacht worden war.

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Obwohl das neue Erwachsenenschutzgesetz die Vorsorgeregelung seit 2013 ermöglicht, besteht hier immer noch ein grosses Informationsdefizit.

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Dazu ein paar anonymisierte Fallbeispiele, wo Vorsorgeaufträge fehlten:

FALLBEISPIELE

FALLBEISPIELE

DANIELA S.

39-JÄHRIG | LEDIG 

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Die vermögende Geschäftsfrau erleidet schwere Hirnverletzungen infolge eines Verkehrsunfalles. Ihr beste Freundin darf ihre persönliche Vorsorge nicht übernehmen, stattdessen erledigt ein Beistand diese Aufgaben von Amtes wegen.
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