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tia vita kommt aus dem Rätoromanischen und heisst «Dein Leben». Unsere Non-Profit-Organisation setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Leben ein, insbesondere im Fall einer Urteilsunfähigkeit.
tia vita kommt aus dem Rätoromanischen und heisst «Dein Leben». Unsere Non-Profit-Organisation setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Leben ein, insbesondere im Fall einer Urteilsunfähigkeit.
tia vita kommt aus dem Rätoromanischen und heisst «Dein Leben». Unsere Non-Profit-Organisation setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Leben ein, insbesondere im Fall einer Urteilsunfähigkeit.
tia vita kommt aus dem Rätoromanischen und heisst «Dein Leben». Unsere Non-Profit-Organisation setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Leben ein, insbesondere im Fall einer Urteilsunfähigkeit.
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tia vita kommt aus dem Rätoromanischen und heisst «Dein Leben». Unsere Non-Profit-Organisation setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Leben ein, insbesondere im Fall einer Urteilsunfähigkeit.
tia vita kommt aus dem Rätoromanischen und heisst «Dein Leben». Unsere Non-Profit-Organisation setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Leben ein, insbesondere im Fall einer Urteilsunfähigkeit.





VORSORGEAUFTRAG
Sie bestimmen im Voraus in einem schriftlichen Vorsorgeauftrag, wer im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit (Unfall, Krankheit) Ihre Personen- und Vermögenssorge sowie Rechtsvertretung übernehmen soll.
Eine solche Vorsorgeregelung empfehlen wir für alle Erwachsenen, ob alleinstehend, verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft lebend.
tia vita ist auch behilflich bei der Vermittlung eines Vertrauenspartners für Ihre Vermögensverwaltung und Rechtsvertretung sowie Personenfürsorge.
Bei tia vita erhalten Sie ein Merkblatt und eine Mustervorlage per E-Mail zugestellt.
MITGLIEDER
Kostenlos
NICHT-MITGLIEDER
Fr. 50.- (Vorauszahlung)
PATIENTENVERFÜGUNG
Sie können im Voraus in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen Sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit zustimmen.
Sie können auch eine Person (sowie eine Ersatzperson) bestimmen, die im Notfall mit den Ärzten die medizinischen Massnahmen bespricht und gemäss Ihren Anordnungen für Sie entscheidet.
Bei tia vita erhalten Sie ein Merkblatt und eine Mustervorlage per E-Mail zugestellt.
MITGLIEDER
Kostenlos
NICHT-MITGLIEDER
Fr. 20.- (Vorauszahlung)
Angesichts der vom Bundesrat ausgerufenen «ausserordentlichen Lage» und der beschlossenen Massnahmen können wir zurzeit keine persönlichen Beratungen anbieten.
RECHTSBERATUNG
tia vita ermöglicht seinen Mitgliedern eine persönliche und kompetente, kurze Rechtsberatung zu folgenden Themen:
Vorsorge- und Nachlassplanung, Vertrags- und Immobilienrecht, Vollmachtenregelung
MITGLIEDER
Fr. 100.- (Barbezahlung)
Einmal jährlich, 60 Minuten
NICHT-MITGLIEDER
Fr. 150.- (Barbezahlung)
Einmal jährlich, 60 Minuten
